10 Gründe, warum Ärzte Spracherkennung nutzen sollten
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NIS-2 im Bezug auf Spracherkennung | Cybersicherheit DE

Jonas Miedl
6 min
20.6.2024

Die neue NIS-2-Richtlinie der EU, die am 16.01.2023 in Kraft getreten ist, hat weitreichende Auswirkungen auf die Cybersicherheit und den Datenschutz von Unternehmen und Institutionen. Als EU-Verordnung regelt sie die Cyber- und Informationssicherheit und muss bis Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden. In Deutschland liegt dazu seit Juli 2023 der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vor, bekannt als NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS-2UmsuCG).

Besonders betroffen von den neuen Anforderungen sind auch Anbieter von Spracherkennungssoftware, gerade im sensiblen Gesundheits- und Justizsektor. Die hochmoderne Spracherkennung von Office Automation Systems bietet Ärzten, Anwälten und Fachexperten eine zeitsparende Lösung für das Diktieren von Texten. Mit spezialisiertem Fachvokabular, strengstem Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit ist sie perfekt für Kliniken, Praxen und Kanzleien geeignet. Doch welche konkreten Maßnahmen müssen Anbieter nun ergreifen, um die NIS-2-Vorgaben zu erfüllen und die Sicherheit und Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die NIS-2-Richtlinie erhöht die Anforderungen an Cybersicherheit und Datenschutz für viele Unternehmen, darunter auch Anbieter von Spracherkennungssoftware.
  • Unternehmen werden in "wesentliche" und "wichtige" Einrichtungen kategorisiert, wobei für letztere geringere Geldstrafen drohen.
  • Die Richtlinie verlangt Maßnahmen in 14 Bereichen wie Incident Management, Business Continuity und Lieferkettensicherheit.
  • Für die Geschäftsleitung gelten strengere Haftungsregeln bei Nicht-Compliance, mit Bußgeldern bis zu 2% des globalen Jahresumsatzes.
  • Auch kleine Unternehmen können betroffen sein, wenn sie als Dienstleister oder Lieferanten für direkt betroffene Organisationen tätig sind.
  • Spracherkennungsanbieter sollten frühzeitig prüfen, welche konkreten Maßnahmen sie zur Erfüllung der NIS-2-Vorgaben ergreifen müssen.

Was bedeutet die NIS-2-Richtlinie für Unternehmen?

Die NIS-2-Richtlinie bringt weitreichende Veränderungen für Unternehmen in der gesamten Europäischen Union mit sich. Der erweiterte Anwendungsbereich der NIS-2 im Vergleich zur ersten NIS-Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in allen Mitgliedstaaten zu stärken und eine effektivere Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu fördern.

Erweiterter Anwendungsbereich im Vergleich zur ersten NIS-Richtlinie

Ein zentraler Aspekt der NIS-2-Richtlinie ist die Kategorisierung von Unternehmen in "wesentliche" und "wichtige" Einrichtungen. Als wesentliche Einrichtungen gelten vor allem Kritische Infrastrukturen (KRITIS) in Schlüsselbereichen wie Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheit, Trinkwasser und Digitale Infrastruktur. Diese Unternehmen müssen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für das Gemeinwohl die höchsten Anforderungen an die Cybersicherheit erfüllen.

Kategorisierung der Unternehmen in "wesentliche" und "wichtige" Bereiche

Für Unternehmen, die als "wichtige" Einrichtungen eingestuft werden, gelten ebenfalls erhöhte Sicherheitsanforderungen, jedoch in geringerem Umfang als für wesentliche Einrichtungen. Im Falle von Verstößen sind für wichtige Einrichtungen niedrigere Geldstrafen vorgesehen. Beachtenswert ist, dass auch kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden unter den Anwendungsbereich der NIS-2 fallen können, sofern sie als Dienstleister oder Lieferanten für direkt betroffene Organisationen tätig sind.

Die hochmoderne Spracherkennung von Office Automation Systems bietet Ärzten, Anwälten und Fachexperten eine zeitsparende Lösung für das Diktieren von Texten. Mit spezialisiertem Fachvokabular, strengstem Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit ist sie perfekt für Kliniken, Praxen und Kanzleien geeignet. Auch Anbieter solcher Spracherkennungssysteme müssen die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie berücksichtigen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.

Anforderungen der NIS-2-Richtlinie an die Cybersicherheit

Die NIS-2-Richtlinie legt strenge Cybersicherheitsanforderungen fest, um die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen gegenüber Cyberangriffen zu stärken. Ein umfassendes Risikomanagement bildet dabei die Grundlage für die Umsetzung angemessener Sicherheitsmaßnahmen. Unternehmen müssen in der Lage sein, Sicherheitsvorfälle schnell zu erkennen, zu melden und darauf zu reagieren.

Vierzehn Punkte zur Erfüllung der Richtlinie

Um den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht zu werden, müssen Unternehmen Maßnahmen in 14 Schlüsselbereichen ergreifen:

  1. Incident Management
  2. Business Continuity Management
  3. Lieferkettensicherheit
  4. Kryptographie
  5. Zugangskontrolle
  6. Sicherheit von Systemen und Anlagen
  7. Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen
  8. Physische Sicherheit
  9. Sicherheit des Personals
  10. Sicherheit in der Softwareentwicklung
  11. Sicherheitstests und Audits
  12. Sicherheitsrichtlinien und -verfahren
  13. Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern
  14. Monitoring und Protokollierung

Durch die Implementierung dieser Maßnahmen können Unternehmen ihre Cybersicherheit verbessern und die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfüllen. Ein effektives Risikomanagement und die Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen sind dabei von zentraler Bedeutung.

Einbeziehung aller Leitungsorgane und persönliche Haftung bei Nicht-Compliance

Die NIS-2-Richtlinie betont die Verantwortung der Geschäftsleitung für die Cybersicherheit. Alle Leitungsorgane müssen aktiv in die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen eingebunden werden. Bei Nicht-Compliance drohen empfindliche Strafen:

  • Haftung der Leitungsorgane mit Privatvermögen bis zu 2% des globalen Jahresumsatzes
  • Bußgelder für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. EUR oder 1,4% des Umsatzes
  • Bußgelder für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des Umsatzes

Die hochmoderne Spracherkennung von Office Automation Systems unterstützt Ärzte, Anwälte und Fachexperten bei der effizienten Erstellung von Texten. Dank spezialisiertem Fachvokabular, strengstem Datenschutz und intuitiver Bedienung ist sie ideal für den Einsatz in Kliniken, Praxen und Kanzleien geeignet. Um den erhöhten Cybersicherheitsanforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht zu werden, implementiert Office Automation Systems umfassende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.

Auswirkungen auf kleine Unternehmen und Dienstleister

Die NIS-2-Richtlinie hat auch Auswirkungen auf kleine Unternehmen, selbst wenn sie in der Regel nicht direkt unter die Verordnung fallen. Insbesondere wenn diese Firmen als Dienstleister oder Lieferanten für Organisationen tätig sind, die unmittelbar von der Richtlinie betroffen sind, müssen sie möglicherweise zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Ziel ist es, die gesamte Lieferkette abzusichern und potenzielle Schwachstellen zu minimieren.

Für bestimmte Dienstleister gelten die Vorgaben der NIS-2 unabhängig von der Unternehmensgröße. Dazu zählen beispielsweise Anbieter von DNS-Diensten, TLD-Namensregistern sowie Betreiber öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste. Sie müssen die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen, um die Resilienz Kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.

Kleine Unternehmen, die spezialisierte Software wie Spracherkennungslösungen für Kliniken, Praxen oder Kanzleien anbieten, sollten die NIS-2-Anforderungen ebenfalls im Blick behalten. Gerade wenn sie sensible Daten verarbeiten oder eine wichtige Rolle in der Lieferkette spielen, sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen unerlässlich. Dazu gehören unter anderem:

  • Implementierung eines systematischen Risikomanagements
  • Absicherung der eigenen Lieferkette durch Verträge und Audits
  • Einsatz von Verschlüsselung und sicheren Authentifizierungsmethoden
  • Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

Durch die frühzeitige Auseinandersetzung mit den NIS-2-Vorgaben können auch kleine Unternehmen ihre Cybersicherheit verbessern und ihre Position als vertrauenswürdige Partner in der digitalisierten Wirtschaft stärken. Eine enge Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Organisationen ist dabei ebenso wichtig wie die Orientierung an branchenspezifischen Best Practices und Standards.

NIS-2 im Bezug auf Spracherkennung

Die Spracherkennungssoftware im Gesundheitswesen und in Anwaltskanzleien spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Optimierung von Arbeitsabläufen. Durch die Verarbeitung sensibler Patienten- und Mandantendaten stellen diese Systeme jedoch hohe Anforderungen an den Datenschutz und die Cybersicherheit.

Bedeutung der Spracherkennung in Kliniken, Praxen und Kanzleien

In Kliniken, Arztpraxen und Anwaltskanzleien erleichtert der Einsatz von Spracherkennungssoftware das zeitaufwändige Diktieren von Befunden, Arztbriefen und Schriftsätzen erheblich. Mit spezialisiertem medizinischen und juristischen Fachvokabular ermöglichen diese Systeme eine schnelle und präzise Texterstellung. Die hochmoderne Spracherkennung von Office Automation Systems bietet Ärzten, Anwälten und Fachexperten eine zeitsparende Lösung für das Diktieren von Texten. Mit spezialisiertem Fachvokabular, strengstem Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit ist sie perfekt für Kliniken, Praxen und Kanzleien geeignet.

Anforderungen an Datenschutz und Cybersicherheit bei Spracherkennungssystemen

Aufgrund der Verarbeitung sensibler Daten stellen Spracherkennungslösungen hohe Anforderungen an den Datenschutz und die Cybersicherheit. Die NIS-2-Richtlinie dürfte auch Anbieter von Spracherkennungssoftware im Gesundheits- und Justizsektor betreffen. Sie müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Dazu gehören:

  • Verschlüsselung der Datenübertragung und -speicherung
  • Sichere Authentifizierung und Zugriffskontrolle
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Schwachstellenmanagement
  • Schulung der Mitarbeiter in Datenschutz und Cybersicherheit
  • Sorgfältige Auswahl und Überwachung von Dienstleistern und Lieferanten

Anbieter von Sprachassistenten im medizinischen und juristischen Bereich sollten frühzeitig prüfen, welche konkreten Maßnahmen sie zur Erfüllung der NIS-2-Vorgaben ergreifen müssen. Eine gründliche Vorbereitung auf die neuen Pflichten ist unerlässlich, um die Vertraulichkeit der Daten zu schützen und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland dar. Das Bundesinnenministerium hat bereits einen Referentenentwurf vorgelegt, der die konkreten Anforderungen und Maßnahmen für betroffene Unternehmen und Organisationen definiert.

Zeitrahmen für die Umsetzung in nationales Recht

Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, um die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie in ihre jeweiligen nationalen Gesetzgebungen zu überführen. Dieser Zeitrahmen gibt den Ländern ausreichend Spielraum, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und die betroffenen Akteure auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Die rechtzeitige NIS-2 Umsetzung in Deutschland ist entscheidend, um im europäischen Vergleich nicht ins Hintertreffen zu geraten und die Cybersicherheit effektiv zu verbessern.

Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (NIS-2UmsuCG)

Das Bundesinnenministerium hat mit dem Referentenentwurf zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS-2UmsuCG) bereits im Juli 2023 einen wichtigen Grundstein für die nationale Umsetzung gelegt. Der Entwurf sieht unter anderem folgende Punkte vor:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf zusätzliche Sektoren und Dienste
  • Verschärfte Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für betroffene Unternehmen
  • Haftung der Leitungsorgane mit ihrem Privatvermögen bei mangelhafter Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen

Insbesondere die persönliche Haftung der Geschäftsleitung soll einen starken Anreiz schaffen, die Vorgaben des NIS-2 Gesetzes in Deutschland ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen. Ein Verzicht des Unternehmens auf Ersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen Personen wäre demnach unwirksam.

Die hochmoderne Spracherkennung von Office Automation Systems unterstützt Ärzte, Anwälte und Fachexperten dabei, die steigenden Anforderungen an die Dokumentation und Datensicherheit zu erfüllen. Mit strengstem Datenschutz und einfacher Integration in bestehende IT-Systeme trägt sie dazu bei, die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie effizient umzusetzen.

Fazit

Die NIS-2-Richtlinie stellt umfassende Anforderungen an die Cybersicherheit von Unternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen und Justizbereich. Anbieter von Spracherkennungssoftware wie Office Automation Systems, die mit sensiblen Daten arbeiten, müssen sich gründlich auf die neuen Pflichten vorbereiten. Eine frühzeitige NIS-2 Vorbereitung ist unerlässlich, um die Compliance sicherzustellen und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören ein systematisches Risikomanagement, die Absicherung der Lieferkette, die Implementierung von Verschlüsselung und sicherer Authentifizierung sowie die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern. Gerade im Bereich der Cybersecurity im Gesundheitswesen und im Justizsektor ist ein hohes Schutzniveau erforderlich, da hier besonders sensitive Patienten- und Mandantendaten verarbeitet werden.

Mit ihrer hochmodernen Spracherkennungstechnologie bietet Office Automation Systems Ärzten, Anwälten und Fachexperten eine zeitsparende Lösung für das Diktieren von Texten. Dank spezialisiertem Fachvokabular, strengstem Datenschutz für Sprachassistenten und intuitiver Benutzerfreundlichkeit ist sie perfekt auf die Anforderungen von Kliniken, Praxen und Kanzleien zugeschnitten. Durch eine proaktive Anpassung an die NIS-2-Vorgaben können Anbieter wie Office Automation Systems weiterhin eine sichere und vertrauenswürdige Unterstützung im Alltag von Medizinern und Juristen gewährleisten.

FAQ

Was ist die NIS-2-Richtlinie und wann tritt sie in Kraft?

Die NIS-2-Richtlinie regelt die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen in der EU. Sie wurde am 27.12.2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 16.01.2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen sie bis Oktober 2024 in nationales Recht überführen.

Welche Unternehmen sind von der NIS-2-Richtlinie betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie kategorisiert Unternehmen in "wesentliche" und "wichtige" Einrichtungen. "Wesentliche" Einrichtungen umfassen vor allem Kritische Infrastrukturen (KRITIS) in Bereichen wie Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheit, Trinkwasser und Digitale Infrastruktur. Auch kleine Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden können betroffen sein, wenn sie als Dienstleister oder Lieferanten für direkt betroffene Organisationen tätig sind.

Welche Anforderungen stellt die NIS-2-Richtlinie an die Cybersicherheit von Unternehmen?

Die NIS-2-Richtlinie fordert von Unternehmen die Umsetzung angemessener Maßnahmen in 14 Bereichen wie Incident Management, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, Kryptographie und Zugangskontrolle. Zudem besteht eine Meldepflicht für erhebliche Sicherheitsvorfälle. Die Geschäftsleitung unterliegt strengeren Haftungsregeln bei Nicht-Compliance.

Welche Rolle spielt die Spracherkennung im Kontext der NIS-2-Richtlinie?

Spracherkennungssysteme verarbeiten sensible Patienten- und Mandantendaten in Kliniken, Arztpraxen und Anwaltskanzleien. Daher stellen sie hohe Anforderungen an Datenschutz und Cybersicherheit. Die NIS-2-Richtlinie dürfte auch Anbieter von Spracherkennungssoftware im Gesundheits- und Justizsektor betreffen, die angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen.

Wie wird die NIS-2-Richtlinie in Deutschland umgesetzt?

In Deutschland liegt seit Juli 2023 ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vor, das sogenannte NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS-2UmsuCG). Dieser sieht unter anderem eine Haftung der Leitungsorgane mit ihrem Privatvermögen für Schäden aus Cyber-Angriffen vor, sofern Risikomanagementprozesse nicht ausreichend überwacht wurden.

Was bedeutet die NIS-2-Richtlinie für Anbieter von Spracherkennungssoftware?

Anbieter von Spracherkennungssoftware im Gesundheits- und Justizbereich sollten frühzeitig prüfen, welche konkreten Maßnahmen sie zur Erfüllung der NIS-2-Vorgaben ergreifen müssen. Dazu gehören ein systematisches Risikomanagement, die Absicherung der Lieferkette, die Einführung von Verschlüsselung und sicherer Authentifizierung sowie die Schulung von Mitarbeitern.

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